Unser Verein unterstützt keinerlei Bestrebungen, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden oder dem Gedanken der Völkerverständigung entgegenstehen. Anders formuliert: Für Extremisten ist kein Platz in unserem Verein!
Gemeinnützig heißt nicht, dass jeder willkommen sein muss.
Eines vorab: Viele glauben, dass ein gemeinnütziger Verein verpflichtet sei, grundsätzlich jeden Beitrittswilligen aufzunehmen. Das ist falsch. Zwar bedeutet „Gemeinnützigkeit“, dass die Tätigkeit des Vereins der Allgemeinheit zugutekommt und der Kreis der nutznießenden Personen von daher nicht zu klein oder geschlossen sein darf. Dennoch darf jeder Verein frei bestimmen, wen er als Mitglied aufnehmen möchte und wen nicht. Von Gesetzes wegen hat niemand einen Anspruch auf die Aufnahme in einen Verein seiner Wahl. Die Mitgliedschaft ist also auch vor Gericht nicht einklagbar.
Der Ausschluss aus dem Verein kann u.a. erfolgen bei Kundgabe rechtsextremer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Haltungen innerhalb und außerhalb des Vereins und der Mitgliedschaft in rechtsextremen und fremdenfeindlichen Parteien und Organisationen, wie z. B. der NPD oder DVU.